Das Abblendlicht muss bei jeder Änderung / Reparatur der Scheinwerfer neu eingestellt werden. Das Risiko einer falschen Einstellung kann zu folgenden Konsequenzen führen:
Xenon-Systeme erzeugen eine so große Helligkeit, dass selbst bei Abblendlicht Blendungsgefahr besteht. Aus diesem Grund wurde der Einbau einer automatischen Leuchtweitenregulierung gesetzlich vorgeschrieben, damit die Scheinwerfer ungeachtet der Fahrzeugzuladung stets korrekt ausgerichtet sind. Während Quartz-Halogen-Systeme mit manuellen (vom Fahrer gesteuerten) Regelsystemen arbeiten, müssen Xenon-Systeme über eine automatische Leuchtweitenregulierung verfügen.
Dazu bedarf es zusätzlicher Komponenten, z.B. Niveausensoren und elektrischer Schrittmotoren, um erforderliche Positionsänderungen der Leuchten ermitteln und umsetzen zu können. Alle oben genannten Komponenten werden von einem Beleuchtungssystem-ECU gesteuert.
Das Abblendlicht muss in einem bestimmten Bereich ausgerichtet sein (zwischen -0,5% und -2,5%). Die Gesetzgebung verlangt 6 Positionen (je nach Beladung des Fahrzeugs).
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